Episode: LG München: Keine GEMA-Beschränkungen bei Klingeltönen erlaubt
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Veröffentlicht: vor 6 Jahren, am 01.02.2006 um 00:00
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Beschreibung:

Das LG München (Urt. v. 20.07.2005 – Az.: 21 O 11289/05) hatte über die Praxis der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bei der Lizensierung von Klingeltönen zu entscheiden.