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#1  2008-04-29 00:44:49

Prospero
Mitglied
Ort: Duisburg
Registriert: 2005-04-29
Beiträge: 79

Youtube, GEMA und Podcasting

Der Alex aus Schwapodding ist schuld - hatte er doch in einer der letzten Ausgaben des Blicks über den Tellerrand die Pressemitteilung aus dem Jahr 2007 hervorgekramt, in der es um die Einigung zwischen GEMA und Youtube geht. (Musikvideos einbetten darf man also offenbar ganz legal inzwischen, früher war das eher eine Grauzone.)

Die interessante Frage, die Alex dann aufwarf war: Kann ich jetzt, wenn ich ein Musikvideo erstelle und das mit der Tonspur eines Podcastes unterlege die GEMA-Lizenz quasi - nun - unterlaufen? Schließlich klingt die Pressemeldung ja so, als ob das möglich wäre.

Die Antwort der Pressestelle der GEMA bringt mich nun kein Jota weiter, leider, vielleicht bin ich auch nicht juristisch so belesen wie ich es sein sollte:

Die GEMA lizenziert immer denjenigen,
der das Angebot an den Endnutzer bereitstellt.
Das ist im Regelfall ein Internetportal
(wie eben z.B. YouTube), nicht aber derjenige,
der einen Clip/Podcast etc. dort einstellt.
Nur wenn derjenige selbst ein Portal gründet
und dort Clips einstellt, dann muss er unser Kunde werden.

Im konkreten Fall ist es so, dass Sie in YouTube einstellen können,
was Sie möchten. Unsere Vereinbarung mit YouTube gilt für das
ganz YouTube und nicht nur für regionale Unterseiten.

Ich lese da im ersten Absatz ein klares NEIN heraus. Andererseits IANAL. Falls da ein Rechtsexperte anwesend sein sollte möge er mich doch bitte aufklären ob ich das richtig verstehe.
Nun, Alex, zumindest die Frage nach deutsch oder englischer Youtube-Seite ist eindeutig geklärt: Beides ist einbegriffen.
Ad Astra


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#2  2008-04-29 01:09:31

Ohrenmensch
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Ort: Berlin
Registriert: 2006-03-26
Beiträge: 420

Re: Youtube, GEMA und Podcasting

Also, was die Einigung zwischen YouTube und der GEMA betrifft, das ist ja nichts Neues. Jedoch habe ich da nirgends wirklich konkrete Einzelheiten gefunden, bis auf eine Heise-Pressemeldung, die sehr vage ist. Ich weiß aber, dass es schon länger so praktiziert wird, dass man GEMA-pflichtiges Material bei YouTube einstellen kann, ohne dass es entfernt wird. Man kann z.B. auch ein Standbild mit seiner Musik unterlegen (wohlgemerkt: selbstgespielter Musik, Leistungsschutzrechte müssen natürlich ebenso beachtet werden). 

Natürlich kann man so auch seinen Podcast-Ton als Tonspur unter ein Bild legen oder seinen Video-Podcast dort veröffentlichen. Nur ist es dann ja kein Podcast mehr, den man z.B. hier bei Podster oder mit iTunes abonnieren kann. Insofern umgeht man auch nicht die GEMA-Podcasting-Lizenz, denn man nutzt ja YouTube.

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#3  2008-04-29 09:14:44

Alex
Mitglied
Ort: München
Registriert: 2005-06-28
Beiträge: 66
Webseite

Re: Youtube, GEMA und Podcasting

Hallo Christian, die GEMA regelt ja insbesondere die "Verbreitung" der lizensierten Musikstücke. Sprich, baue ich in meinen Podcast GEMA ein und bin ich derjenige, welcher die Podcasts auf meinem Blog / RSS-Feed bereitstelle, dann bin ich verpflichtet mich mit der GEMA zu einigen.

Im Falle "Podcast" auf Youtube übernimmt das Portal Youtube die Verbreitung.

Fazit für mich: Hinsichtlich der GEMA-Regelung ist es möglich, eine Tonspur mit einem bild zu unterlegen und diesen über Youtube zur Verfügung zu stellen.

Aber:
1. Es ist dann natürlich streng genommen kein Podcast mehr, weil nicht abonnierbar
2. Ich bin mir noch unsicher, wie die GVL da mit reinspielt. Siehe auch "Was ist und was macht die GVL?" unter http://www.gvl.de
3. Dann ist da noch die Tatsache, dass man die Titel bei einer Einbettung ja mitunter "bearbeitet". Sprich, hat das Label / der Künstler nicht auch noch Mitspracherecht, WIE sein Song gesplielt wird?

FAZIT:
Auf den ersten Blick eine recht interessante Möglichkeit. Aber ganz klar ist das dann doch nicht. Oder etwa doch? 

Alex


it's time to kiss the future

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#4  2008-04-29 10:35:01

Ohrenmensch
Mitglied
Ort: Berlin
Registriert: 2006-03-26
Beiträge: 420

Re: Youtube, GEMA und Podcasting

Alex schrieb:

2. Ich bin mir noch unsicher, wie die GVL da mit reinspielt. Siehe auch "Was ist und was macht die GVL?" unter http://www.gvl.de

Ob die GVL hier überhaupt zuständig ist, ist ohnehin die Frage. Für Musik-On-Demand muss man die Rechte bei den Labels einholen. Für Internetradio ist die GVL der Ansprechpartner. Aber YouTube ist kein Internetradio. Von einem Deal zwischen YouTube und der GVL ist mir zudem nichts bekannt. Deshalb nützt der GEMA-Deal wie schon gesagt in erster Linie Musikern, die eigene Aufnahmen (z.B. Coverversionen) dort einstellen. Eine fremde Aufnahme zu nutzen verstößt gegen Leistungsschutzrechte. Das gilt natürlich auch für fremdes Bildmaterial.

Alex schrieb:

FAZIT:
Auf den ersten Blick eine recht interessante Möglichkeit. Aber ganz klar ist das dann doch nicht. Oder etwa doch?

Nö, klar ist gar nix. YouTube hält sich mit konkreten Angaben anscheinend sehr zurück. Was ich jedoch weiß, ist, dass von der Möglichkeit GEMA-Material zu nutzen von Musikern schon reichlich Gebrauch gemacht wird. Für die Nutzung von Konserven bei YouTube liegen mir jedoch keine Informationen vor und ich gehe nicht davon aus, dass das geregelt ist.

Also, Herr Podpimp, ich warte auf Ihre Gesangseinlagen wink

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